Rechtsanwalt Volker Schmidt
Zugleich
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Volker Schmidt wurde 1969 in Marburg geboren.
Am 30.03.1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen worden, wobei er seit April 2004 auch bei allen Oberlandesgerichten auftreten darf.
Seit dem Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich Rechtsanwalt Schmidt im Bereich des privaten Baurechts spezialisiert und dabei sein baurechtliches Wissen systematisch durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und deren Umsetzung in konkreten Fallgestaltungen ständig erweitert und ausgebaut.
Um die Mandanten umfassend baurechtlich betreuen zu können, hat Rechtsanwalt Schmidt sich neben dem privaten Baurecht auch auf das dem öffentlichen Baurecht zuzuordnende Vergaberecht spezialisiert.
Im Rahmen dieser baurechtlichen Tätigkeiten berät er sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich neben öffentlichen Auftraggebern (Städte und Gemeinden) privaten Bauherren und Handwerksbetrieben auch Bauträgergesellschaften sowie Bauunternehmen.
Am 14.09.2005 wurde Rechtsanwalt Schmidt von der Rechtsanwaltskammer Kassel die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen. Rechtsanwalt Schmidt ist Mitglied im Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg und in der ARGE Bau- und Immobilienrecht.
Neben dem Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Bau- und Vergaberecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Schmidt seit Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn zudem intensiv mit Fragen aus dem Bereich des Grundstücks-, Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Im Rahmen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Tätigkeit berät er sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich neben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Hausverwaltungen. Zu seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört darüber hinaus die anwaltliche Beratung in nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie die Auseinandersetzung mit Fragen aus dem Maklerrecht.
Der ständig ansteigende Beratungsbedarf auch in diesem Bereich hat dazu geführt, dass Rechtsanwalt Schmidt nach intensiver Fortbildung am 28.03.2007 berechtigt wurde, neben dem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auch die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Er ist darüber hinaus Mitglied in der ARGE Mietrecht und Immobilien.
Rechtsanwalt Schmidt tritt in regelmäßigen Abständen bundesweit durch Veröffentlichungen von gerichtlichen Entscheidungen in den renomierten Fachblättern "Immobilien- & Baurecht" (IBR) sowie "Immobilien- und & Mietrecht" (IMR) [www.ibr-online.de] in Erscheinung. Er ist selbstständiger Mitarbeiter der i.d.-Verlags GmbH, die Herausgeberin vorstehender Zeitschriften ist.
Seit 2006 gehört Rechtsanwalt Schmidt dem Vorstand des Marburger Anwaltvereins an.